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Freispruch für eine “Geisel von Chimki”, die andere erhielt 2 Jahre auf Bewährung

(Quelle: http://khimkibattle.org/?p=2528&lang=de)

Am 24. Juni verkündete die Richterin am Stadtgericht in Chimki, Neonila Zepalowa das Urteil gegen die „Geiseln von Chimki“. Den Antifaschisten Aleksej Gaskarow, der am 28. Juli 2010 als Korrespondent des „Instituts für kollektive Aktion“ bei der Aktion gegen die Stadtverwaltung in Chimki anwesend war, sprach das Gericht mit der Begründung frei, dass sich der anfängliche Tatverdacht nicht bestätigt habe. Der zweite Angeklagte, der Antifaschist Maxim Solopow, wurde des Hooliganismus für schuldig befunden und zu zwei Jahren auf Bewährung mit einer weiteren Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. Die Richterin teilte mit, das Solopow mit einer Schreckschusspistole in die Luft geschossen und Gegenstände auf das Stadtverwaltungsgebäude geworfen habe. In ihrer Schlusserklärung stützte sich die Richterin auf Aussagen zwei Zeugen der Anklage, Kriwoschanowa und Chramow.

Jenen Umstand, wonach die Aktivistin Anastasija Kriwoschanowa vor Gericht ihre während der Ermittlungen getätigten Aussagen revidierte und bei der Staatsanwaltschaft eine Erklärung über psychologische Druckausübung während ihres Verhörs eingereicht hatte, wies die Richterin mit der Begründung ab, dass der Staatsanwalt keine Grundlage für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Ermittler ausmachen konnte. Was die Zeugen der Anklage Chramow und dessen Freund Pitel anbelangt, so wohnen beide nicht aus Chimki, sondern im Mytischtschinskij Kreis im Moskauer Gebiet, und sind nach eigenen Angaben nach Chimki zu einem Treffen mit jungen Frauen gefahren (dessen Äußeres sie vor Gericht nicht in der Lage waren zu beschreiben). Beide, wie auch der Zeuge der Anklage Parschin, sind vorbestraft und kooperieren, so die Vermutung der Angeklagten, mit den Polizeibehörden. Chramow und Pitel haben sich nach eigenen Worten die Gesichter der Angeklagten genau eingeprägt (allerdings gerieten die Aussagen von Pitel durcheinander hinsichtlich der Frage, wer der beiden Angeklagten seine Gesichtsmaske in Anwesenheit des Zeugen abgenommen hatte), können sich aber nicht an deren Kleidung erinnern.

Ungeachtet der Tatsache, dass sich die im Ermittlungsstadium getätigten Aussagen von Pitel und Chramow bis auf die Kommasetzung hin gleichen, erklärte Chramow bei seiner Vernehmung vor Gericht, dass bei der Aktion am 28. Juli 30 bis 40 Personen beteiligt waren, während Pitel von mehreren Hundert sprach. Auf den Foto- und Videomaterialien, auf denen die Umgebung der Ehrentafel für Bürger aus Chimki dokumentiert ist (nach eigenen Angaben hielten sich Pitel und Chramow dort während der Aktion auf), sind die Zeugen der Angklage nicht zu erkennen. Außerdem finden in der Urteilsschrift gewisse Videomaterialien von der Aktion am 28. Juli Erwähnung, auf der ein vermummter Mensch zu sehen ist, dessen Kleidung der von Maxim Solopow ähnelt. Maxim erklärte, dass dieses Beweisstück vor Gericht nicht untersucht wurde und der notwendigen Erkennungsprozedur nicht unterzogen wurde. Die Behauptung der Anklage, wonach der Angriff auf die Stadtverwaltung in Chimki von einer organisierten Gruppe verübt worden sei, wies die Richterin mit der Begründung ab, dass dafür keine Beweise vorliegen. Maxim Solopow will das Urteil gegen ihn anfechten, Aleksej Gaskarow beabsichtigt seine Rehabilitierung und eine Entschädigung für die drei in Untersuchungshaft verbrachten Monate durchzusetzen.

Die bekannten russischen Antifaschisten Aleksej Gaskarow und Maxim Solopow wurden der Organisation eines Angriffs auf die Stadtverwaltung in Chimki am 28. Juli 2010 beschuldigt (Paragraf 213, Absatz 2 des russischen Strafgesetzbuchs, „Hooliganismus“). Als Zeichen des Protests gegen die geplante Waldrodung in Chimki zum Bau einer Mautautobahn „Moskau-St. Petersburg waren mehrere Hundert Antifaschisten vor das Gebäude gezogen. Die Wände wurden mit Aufrufen zum Schutz des Waldes verziert, vier Fensterscheiben gingen zu Bruch. Der dritte Verdächtige in der „Strafsache von Chimki“, der russische Antifaschist Denis Solopow, wurde am 2. März 2011 in Kiew festgenommen und befindet sich derzeit in einem Untersuchungsgefängnis. Am 4. April verordnete ein Kiewer Gericht gegen Denis Solopow unter Ausschluss der Öffentlichkeit Abschiebehaft. Das bedeutet, dass Denis bis zum Entscheid der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine über eine mögliche Abschiebung nach Russland in Haft bleibt. Nach Mitteilungen des Anwalts von Denis Solopow ließ das Gericht das Argument nicht zu, wonach die Kiewer Vertretung des UNHCR Denis bereits vor seiner Festnahme als Mandatsflüchtling anerkannt hatte. Ebenfalls unberücksichtigt blieb der Umstand, dass gegen den Ablehnungsbescheid der Kiewer Migrationsbehörde hinsichtlich des Asylantrags von Denis Einspruch erhoben wurde. Ein Entscheid steht noch aus. Am 31. Mai verlängerte das zuständige Kiewer Gericht die Haft um weitere zwei Monate. Am 22. Juni fand im Sacharow-Zentrum in Moskau eine Ausstellungseröffnungen mit Arbeiten von Denis Solopow statt.

Weitere Informationen gibt es von der Kampagne zur Befreiung der „Geiseln von Chimki“
Tel.: +7-915-212-74-17
http://khimkibattle.org/
info@khimkibattle.org

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