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“Fragen sie danach? Gib es ihnen!”

(englisches Original: http://noborders.org.ua/en/about-us/news/are-they-asking-give-them/)

Ukraine: Flüchtling wird eingesperrt, weil er ein Flüchtling ist

Am 2.März 2011 wurde der Flüchtling Denis Solopow direkt nach Erhalt der Ablehnung seines Asylantrages durch den Kiewer Migrations Service (KMS) in den Räumlichkeiten der Behörde von der Polizei festgenommen.
Das KMS, zu dem Flüchtlinge kommen um um Schutz zu ersuchen, stellt sich als Falle heraus, in der sie auf Wunsch ihrer Verfolger festgehalten werden.

Denis Solopow kamen in die Ukraine um Asyl vor der Verfolgung durch die Behörden der Russischen Föderation zu suchen und stellte, wie es auf Grundlage der Gesetze in der Ukraine für Flüchtlinge erforderlich ist, einen Antrag auf die Anerkennung als Flüchtling. Letzte Woche kam er in das Amt der Migrations-Behörde, um die Gültigkeitsdauer seines Asylbewerber – Zertifikates zu verlängern – wiederum in Übereinstimmung mit den Anforderungen an das Anerkennungsverfahren als Flüchtling in der Ukraine. Nach Informationen, die dem «No Border» Projekt vorliegen, hatte sich das Personal der Migrations-Behörde unter verschiedenen Ausreden («kommen Sie später zu uns, kommen Sie morgen pünktlich um 14 Uhr, die zuständige Person, die für Ihren Fall zuständig ist, ist gerade jetzt nicht im Büro») mehrmals geweigert, die Dokument für ihn zu verlängern. Schlussendlich wurde Denis gesagt, dass nun ein Beschluss zu seinem Asylantrag gefasst sei und er sich am 2.März 2011 einfinden soll.

Am 2. März 2011 war der Kontakt zu Denis am Nachmittag unterbrochen. Am Abend des gleichen Tages rief er seine Freund_innen an und sagte, er sei festgenommen worden und befinde sich nun im Solomensky Bezirk in der Abteilung des Innenministeriums in Kiew. Später konnten wir herausfinden, dass er von der Polizei festgenommen wurde, weil sein Name durch die Behörden der Russischen Föderation auf der Internationalen Fahndungs-Liste war, welche ihn aufgrund politischer Gründe beschuldigen eine Straftat begangen zu haben – was gerade sein Grund war, um Asyl in der Ukraine zu ersuchen.

Am 4. März 2011 gab es eine Gerichtsverhandlung, bei der angeblich entschieden werden sollte, ob er noch bis zum Eingang des offiziellen Antrags auf seine Auslieferung an die Russische Föderation in Haft verbleiben solle oder freigelassen wird. Das Solomenskyer Bezirksgericht der Stadt Kiew beschloss Denis für die nächsten 40 Tage in Haft zu behalten. Die Argumente, die der Verteidiger vorbrachte waren, dass Solopow die Auslieferung rechtlich unmöglich sei und somit auch die Untersuchungshaft bis zum Antrag der Auslieferung rechtswidrig sei, da es keine endgültige Entscheidung der ukrainischen Behörden in Bezug auf Denis ‘Asylantrags gebe; Denis stehe somit unter dem Schutz des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR), weil er als «Flüchtlings Antragssteller» durch das UNHCR-Büro in Kiew anerkannt sei und im Falle seiner Auslieferung an Russland eine reale Gefahr der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung für ihn bestünde. Keines dieser Argumente beeindruckte die ukrainische “Justiz” oder wurde von dieser auch nur zu Kenntnis genommen. Stattdessen wurde die andauernde Verhaftung von Denis Solopov legitimiert und stellte der Gerichtshof in Solomensky fest, dass einer Auslieferung an Russland keine Umstände im Wege stünden.

Nun wird der Fall von der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine behandelt werden: Die Behörde, die angeblich alle Dokumente prüfen wird, die von den russischen Behörden bereitgestellt werden, um die Auslieferung von Denis Solopow aus der Ukraine zu rechtfertigen und auch zuständig ist festzustellen, ob es irgendwelche Umstände gibt, die eine solche Auslieferung verunmöglichen – es liegt jetzt an Ihnen die Auslieferung von Denis nach Russland unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte zu genehmigen oder zu verweigern. Die Tatsache, dass Denis von der ukrainischen Polizei festgenommen wurde, weil sein Name auf der Internationalen Fahndungsliste ausgeschrieben war, zeigt den Wunsch der russischen Behörde, die Verfolgung fortzusetzen, der er bisher erfolgreich entkommen war. Die heutige Entscheidung des Solomenskyer Bezirksgerichtes der Stadt Kiew zeigt vor allem eins: Heute kann die Tatsache, die ukrainische Behörder um Asyl zu bitten ausreichen, um eine Haftstrafe anstatt Schutz zu bekommen.

Hintergrund-Informationen

Nach dem Gesetz der Ukraine für «Flüchtlinge» ist eine besondere Stelle des Bund zuständig, Anträge auf einen Flüchtlingsstatus zu prüfen. Für eine lange Zeit hatte diese Funktion das staatliche Kommittee für Nationen und Religionen und die Migrations-Behörden der jeweiligen Oblaste (Verwaltungsgebiete), die diesem untergeordnet waren nahmen die Asyl-Anträge entgegen und behandelten sie. Im Dezember 2010 wurde dieses staatliche Kommittee für Nationen und Religionen auf präsidialen Beschluss geschlossen. Alle Fragen der Migration, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit den Bestimmungen zum Asylstatus wurden unter die Verantwortung des staatlichen Migrations Service gestellt, der gerade noch aufgebaut wird. Der Beschluss verordnet, dass diese neue Exekutive dem Kabinett der Minister_innen der Ukraine unterstellt wird und vom Innenministerium koordiniert wird.

Derzeit ist der Prozess des Aufbaus dieses neuen staatlichen Migrationsdienstes noch nicht abgeschlossen und die Abwicklung des alten staatlichen Komitees für Nationalitäten und Religionen ebenfalls nicht. Inwieweit kann eine Behörde, die faktisch dem Innenministerium untergeordnet ist eine Sicherheit für Flüchtlinge garantieren? Was kann dies in der Praxis für diejenigen, die Ukraine eintreffen bedeuten, wenn sie Asyl benötigen und Schutz vor Verfolgung suchen? Wie die Erfahrungen derjenigen, die das «No Borders» Projekt versuchte, in ihre Asylanträge zu unterstützen gegenüber ukrainischen Behörden zeigte – kann dieser Reformprozess nichts Gutes bedeuten. Was mit Denis Solopow geschah ist leider nur ein weiterer Beweis für das vollständige Versagen des Asylsystems zum Schutz von Flüchtlingen in der Ukraine.

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