Presseerklärung vom 3. April 2012
Am 29. März 2012 erhielt der finnische Staatsbürger Antti Rautiainen, Aktivist der
Bewegung „Autonome Aktion“, von der russischen Migrationsbehörde FMS einen
Ausweisungsbescheid. Die Ausreise aus der Russischen Föderation muss innerhalb von
15 Tagen erfolgen. Dem Aktivisten wird der Vorsatz zum Sturz der verfassungsmäßigen
Ordnung unterstellt. Die Mitarbeiter der Migrationsbehörde hatten den Aktivisten bei
der Aushändigung des Ausweisungsbescheides davon in Kenntnis gesetzt, dass dessen
Ausstellung auf Anweisung des Inlandsgeheimdienstes FSB zustande kam. Am 4. April
beabsichtigt der junge Mann mit juristischer Unterstützung durch die Organisation
„Civic Assistance“ Einspruch gegen den Entscheid des FMS einzulegen.
„In der Russischen Föderation unterscheiden sich die Begriffe „Ordnung“ und
„Verfassung“ auf grundsätzliche Weise“, schreibt Antti Rautiainen in seinem Blog auf
der Webseite avtonom.org. Für jeden, der die Ereignisse im Land verfolgt, ist es ein
Leichtes, eine ganze Reihe von Punkten aus der Verfassung aufzuzählen, die in
völligem Gegensatz zur bestehenden Ordnung stehen. Der FSB hat keine präzisen
Angaben dazu gemacht, ob ich gegen die „Ordnung“ oder gegen die „Verfassung“
verstoße. Doch finden sich Defizite nicht allein in der „Ordnung“, sondern selbst in
der Verfassung. Ich persönlich habe keine Ahnung, wofür es einen Präsidenten oder
eine Staatsduma braucht. Wenn schon von Demokratie die Rede ist, dann sollte dies
auf konsequente Weise geschehen, nämlich durch deren Umsetzung durch direkte
Machtausübung durch das Volk und imperative Mandate, denn genau darin liegt der
Ursprung des Begriffs „Demokratie“. Und selbstverständlich kann von „Demokratie“
keine die Rede sein in einer Situation, wo eine kleiner Teil der Bevölkerung über
ein Milliardenvermögen verfügt, während dem Großteil lediglich Mittel zur
Befriedigung grundlegender Bedürfnisse zur Verfügung stehen oder als Alternative nur
die Subsistenzwirtschaft bleibt.“
Hintergrundinformationen:
Antti Rautiainen gehört der anarchistischen Bewegung an und engagiert sich für das
„Anarchistische Schwarze Kreuz“, das Solidaritätsarbeit für inhaftierte
Anarchist_innen leistet. Er ist Antimilitarist und totaler Kriegsdienstverweigerer,
einer der Redakteur_innen der Zeitschrift „Avtonom“. An den Straßenprotesten der
Opposition zwischen Dezember 2011 und März 2012 nahm er ebenso aktiv teil wie an
vielen anarchistischen Initiativen. Mehrere Male nahm ihn die Polizei vorübergehend
fest, doch zog dies keinerlei rechtliche Konsequenzen nach sich. Die Ausweisung von
Antti Rautiainen erfolgt eindeutig vor dem Hintergrund politischer Repressionen.
Antti Rautiainen lebt seit dem Jahr 1999 in Russland. Von 1999 bis 2000 studierte er
an der Moskauer Staatsuniversität im Rahmen eines Austauschprogramms für finnische
und russische Studierende. Von 2000 bis 2010 absolvierte er ein Studium an der
Universität für Völkerfreundschaft Patrice Lumumba, anfänglich an der Fakultät für
Mathematik, Physik und Naturwissenschaften, später wechselte er an das
Graduiertenkolleg des Lehrstuhls für Informationstechnologien. Die letzten beiden
Jahre arbeitete Antti Rautiainen als Programmierer.
Die Aberkennung der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung von Antti Rautiainen erfolgte
auf Grundlage von Artikel 7, Absatz 1 des Föderalen Ausländergesetzes Nr. 115-F3 vom
25.07.2002. Darin heißt es: „Gründe für die Ablehnung oder Aberkennung einer
vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung: Die Erteilung einer vorübergehenden
Aufenthaltsgenehmigung für einen ausländischen Staatsbürger wird abgelehnt bzw. die
Aberkennung einer bereits ausgestellten erfolgt dann, wenn der betreffende
ausländische Staatsbürger
1) für den gewaltsamen Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung der Russischen
Föderation eintritt oder durch anderweitige Handlungen eine Bedrohung für die
Sicherheit der Russischen Föderation oder für die Bürger der Russischen Föderation
darstellt.”
Weitere Informationen: avtonom.org, Tel. +7-925-027 92 83 (Antti Rautiainen)
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siehe auch: http://www.aktuell.ru/russland/news/russland_weist_finnen_nach_teilnahme_an_protesten_aus_31835.html
auf russisch: http://avtonom.org/author_columns/ssylnyi