Skip to content


Übersetzung serbische Medien: Anarchist_innen weisen neue Anklage zurück

Mitglieder und Sympathisant_innen der Anachosyndikalistischen 
Initiative, die angeklagt sind, für die Durchführung einer gefährlichen 
Handlung verantwortlich zu sein, wurden gestern vor dem hohen Gericht in 
Belgrad zur neuen Anklage gehört. Auch angesichts der neuen Anklage 
blieben alle sechs bei ihrer ursprünglichen Aussage.
Das Gericht hörte erneut die sechs Angeklagten, die, wie bereits am 17. 
Februar, als sie zur Anklage wegen internationalen Terrorismus gehört 
wurden, alle Anschuldigungen zurückwiesen, für gefährliche Handlungen 
verantwortlich gewesen zu sein. Der Angeklagte Ivan Vulovic gestand, 
einen Molotov-Cocktail geworfen zu haben, und Sanja Dojkic räumte ein, 
sie habe in der Nacht zum 25. August 2009 ein Graffiti an die Wand der 
griechischen Botschaft gesprüht.
Die beiden gaben außerdem zu Protokoll, dass zwei weitere Angeklagte – 
Ivan Savic und Ivan Mitrovic –, entgegen den Ausführungen der Anklage, 
nicht bei der Tat anwesend waren.
Sollte die Anklage gegen zwei von ihnen zurückgezogen werden, so die 
Anwältin Fr. Popovic, würde es bedeuten, dass ein Täter, der einen 
zweiten Molotov Cocktail gegen das Botschaftsgebäude geworfen haben 
soll, unbekannt ist. Diese Tat müsste dann aus der Anklage gestrichen 
werden.
Im Zuge der neuen Anklage werden die Angeklagten einer weit geringeren 
Straftat beschuldigt, und die Anwält_innen erwarten, dass der Fall beim 
nächsten Prozesstermin beendet wird. Dann könnte die Frage nach der 
sechsmonatigen Haft ebenfalls neu verhandelt werden.
„Dieser Akt, der in der Anklage beschrieben ist, kann nicht als Straftat 
im Sinne einer Durchführung einer gefährlichen Handlung gewertet werden. 
Im schlimmsten Fall kann es als Ordnungswidrigkeit wie der Störung des 
öffentlichen Friedens angesehen werden. Ich wiederhole nochmals, dass 
wir damit nichts zutun haben“, sagte der Angeklagte Ratibor Trivunac.
Ich denke, unser einziges Verschulden ist, dass wir progressive 
Vorstellungen von Freiheit und Gleichheit verteidigen. Sie wollten uns 
wegen internationalen Terrorismus verurteilen und die Geschichte wird 
sie dafür verurteilen, was sie uns angetan haben“, sagte Tadej Kurepa.
Die Fortsetzung der Verhandlungen ist für den 23. April angesetzt. Ein_e 
weitere_r Entlastungszeug_in wird an diesem Tag gehört werden und 
abschließend werden die Plädoyers gesprochen. Es ist möglich, dass an 
diesem Tag bereits das Gerichtsurteil verkündet wird.
http://www.foxtv.rs/sr/vesti/drustvo/story/3490/Anarhisti%20negiraju%20novu%20optu%C5%BEnicu.html
<http://www.foxtv.rs/sr/vesti/drustvo/story/3490/Anarhisti%20negiraju%20novu%20optu%3Fnicu.html>
(einschl. Video)
Die Anklage bezieht sich auf folgende Gesetzesartikel:
Artikel 278 - Durchführung einer gefährlichen Handlung
(1) Wer Menschen einer tödlichen Gefahr oder einer schweren 
gesundheitlichen Schädigung, oder fremdes Eigentum einem Schaden großen 
Ausmaßes aussetzt, indem er es einem Brand,
einer Überschwemmung oder der schädlichen Wirkung von Explosivstoffen, 
Gas, Elektrizität oder anderer, ähnlich gefährlicher Stoffe oder Kräften 
aussetzt oder sich einer anderen gefährlichen Handlung schuldig macht, 
wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren 
bestraft.
Artikel 33 - Mittäterschaft
Sind mehrere Personen gemeinsam an der Ausübung einer Straftat beteiligt 
oder begehen sie gemeinsam eine Straftat durch schuldhaftes Verhalten 
oder durch das Ausführen einer gemeinschaftlichen Entscheidung, oder 
wirken sie durch eine andere vorsätzliche Handlung bedeutend daran mit, 
eine Straftat zu begehen, soll jede_r für diese Tat wie im Gesetz 
vorgesehen bestraft werden.
Artikel 34 - Anstiftung
(1) Wer jemand anders vorsätzlich zur Begehung einer Straftat anstiftet, 
soll dafür wie im Gesetz vorgesehen bestraft werden.
(2) Wer jemand anders vorsätzlich zur Begehung einer Straftat anstiftet, 
deren Versuch strafbar ist und die nicht versucht wurde zu begehen, soll 
für die versuchte Straftat bestraft werden.
Artikel 35 - Beihilfe
(1) Jede Person, die einer anderen vorsätzlich dabei hilft, eine 
Straftat zu begehen, soll so wie es das Gesetz für eine solche Tat 
vorsieht bestraft werden oder mit einer gemilderten Strafe belegt werden.
(2) Das Folgende soll insbesondere als Beihilfe bei der Ausführung einer 
Straftat gewertet werden: Das Geben von Anweisungen oder Hinweisen zur 
Begehung einer Straftat; Beschaffung von Mitteln zur Ausübung der 
Straftat; Schaffen von Bedingungen oder Beseitigen von Hindernissen zur 
Ausübung der Straftat; Geloben eines vorherigen Versprechens, die 
Beauftragung der Tat, den Täter, die benötigten Mittel zur Ausübung der 
Straftat, die Spuren der Straftat sowie durch die Straftat beschaffene 
Objekte zu verschleiern.

Posted in balkan region, deutschsprachig, General.


One Response

Stay in touch with the conversation, subscribe to the RSS feed for comments on this post.

Continuing the Discussion

  1. Freispruch in Belgrad | a3yo linked to this post on December 4, 2010

    […] auf "Durchführung einer gefährlichen Handlung" heruntergestuft. (siehe auch: http://a3yo.noblogs.org/post/2010/04/02/bersetzung-serbische-medien-anarchist_innen-weisen-neue-ankl… […]